Nur Dank Ihrer Mitgliedsbeiträge
kann der Elternverein die Schule in mehrfacher Hinsicht unterstützen!
A) ANSCHAFFUNGEN AUF GRUND VON ANFRAGEN AUS DER DIREKTION, um den Schulalltag für Lehrende und Schüler*innen zu verbessern.
Wir finanzieren Anschaffungen und Aktivitäten, die sich die Schule sonst nicht leisten könnte (z.B. Ausstattungen in Schulräumen und im Pausenraum, Fotokamera, Mathe-Programm, finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen u.v.m.)
B) FÖRDERUNGEN MITTELS ANTRAG
1 - Förderung von einzelnen Klassen sowie klassen- und schulübergreifende Projekte (z.B. Workshops, spezielles Equipment, Veranstaltungen etc.) - Antragsstellung durch Lehrer*innen und Klassenelternvertreter*innen
2 - Elternverein-Sozialfonds zur individuellen Förderung von Schüler*innen - Antragsstellung durch Eltern und Erziehungsberechtigte.
- - Lehrer*innen und Klassenelternvertreter*innen können den Antrag stellen - -
Lehrer*innen und Klassenelternvertreter*innen können den Förderantrag
stellen.
VORAUSSETZUNG FÜR EIN KLASSENPROJEKT: für mindestens 50% der Schüler*innen muss der
Elternvereinsbeitrag bezahlt sein. Das ist eine Voraussetzung für eine Förderung (dies gilt nicht für schulübergreifende Projekte für einen ganzen Jahrgang oder mehr als 4
Klassen unterschiedlicher Jahrgänge).
Die Förderrichtlinien für Klassen- und Schulprojekte zum downloaden ➞ HIER
- - Eltern und Erziehungsberechtigte können den Antrag stellen - -
Unser Gymnasium bietet erfreulicherweise zahlreiche Zusatzangebote. Lehrausgänge, Kurzreisen, Exkursionen, Workshops und Begleitmaterial sind aber oft mit Kosten verbunden und die Teilnahme von Schüler*Innen hängt von den finanziellen Mitteln der Eltern ab. Öffentliche Unterstützungen werden bedauerlicherweise immer restriktiver gehandhabt. Hier möchten wir als Elternverein mit unserem Sozialfonds kurzfristig, unbürokratisch und niederschwellig helfen.
Unterstützt werden schulische oder schulbezogene Aktivitäten, die von keiner anderen Stelle gefördert werden. Jeder Antrag wird diskret und nur unter den Mitgliedern des Elternvereins behandelt.
Eine mit Kosten verbundene schulische oder schulbezogene Veranstaltung oder Aktivität oder ein Bedarf an damit verbundenen speziellen Lehrmitteln muss vorliegen.
OHNE einer finanziellen Unterstützung ist der Schülerin/dem Schüler eine Teilnahme NICHT möglich.
Keine Förderwürdigkeit durch eine andere Stelle (z.B. Bildungsdirektion, BMBWF). Dies betrifft hauptsächlich Veranstaltungen unter 5 Tagen
(Kennenlerntage, Projekttage etc.).
Bei Veranstaltungen ab 5 Tagen gibt es Förderungen von der Bildungsdirektion / BMBWF.
Link Bildungsdirektion Wien ➞ hier.
Nur in Härtefällen kann zusätzlich zu einer staatlichen Unterstützung eine Förderung beim Elternverein Sozialfonds
beantragt werden.
Einzahlung des Elternverein-Mitgliedsbeitrages des laufenden Schuljahres ist Bedingung. Bei noch nicht einbezahltem Mitgliedsbeitrag wird dieser von der Fördersumme abgezogen.
Anmerkung: Unterstützungsanträge können nur genehmigt werden, solange Geld im Sozialfonds des Elternvereins vorhanden ist.
Die Richtlinien für den Elternvereins-Sozialfonds zum downloaden ➞ HIER
Wenn Sie Ihren Mitgliedsbeitrag einzahlen möchten:
hier der Link zu unseren Bankdaten.