Unterstützungen


Nur Dank Ihrer Mitgliedsbeiträge

kann der Elternverein die Schule - und somit auch Ihre Kinder - unterstützen!

 

WAS wir fördern:

 

1) förderung von klassen- und Klassenübergreifenden projekten

- - Lehrer:innen und Klassenelternvertreter:innen können den Antrag stellen - -

was wird gefördert

  • Projekte, Workshops und zusätzliche Unterrichtsmaterialien, die nicht aus dem Schulbudget bestritten werden können.
    Um eine möglichst gerechte Verteilung der Elternvereinsmitteln zu erzielen, richten sich Priorität und Förderungshöhe vor allem nach dem Nutzen für die gesamte Schule.
  • KLASSENPROJEKTE
    VORAUSSETZUNG FÜR EIN KLASSENPROJEKT:
    für mindestens 50% der Schüler:innen muss der Elternvereinsbeitrag bezahlt sein.
    Es werden maximal 2 Klassenprojekte pro Klasse und Schuljahr unterstützt.
    Förderungen für eine einzelne Klasse beschränken sich jeweils auf maximal 300,- Euro.

  • KLASSENÜBERGREIFENDE PROJEKTE
    Wir fördern KLASSENÜBERGREIFENDE PROJEKTE  für einen ganzen Jahrgang oder für SCHULÜBERGREIFENDE PROJEKTE mit mehr als 4 Klassen unterschiedlicher Jahrgänge.

WER KANN ANSUCHEN

  • Lehrer:innen und Klassenelternvertreter:innen können den Förderantrag stellen.

ANTRAG STELLEN

  • Das Ansuchen muss VOR geplanten Projekten gestellt werden. 
    Nachträglich können KEINE Förderungen gewährt werden!

 

Die Förderrichtlinien für Klassen- und Schulprojekte zum downloaden ➞ HIER

2)  Elternverein-Sozialfonds

förderung Für einzelne Schüler:Innen

- - Erziehungsberechtigte können den Antrag stellen - -

Lehrausgänge, Kurzreisen, Exkursionen, Workshops und Begleitmaterial sind  oft mit Kosten verbunden und die Teilnahme von Schüler:Innen hängt von den finanziellen Mitteln der Eltern ab. Öffentliche Unterstützungen werden leider immer restriktiver gehandhabt. Hier können wir als Elternverein mit unserem Sozialfonds kurzfristig, unbürokratisch und niederschwellig helfen.

Unterstützt werden schulische oder schulbezogene Aktivitäten, die von keiner anderen Stelle gefördert werden (u.U. Ausnahme bei Härtefällen). Jeder Antrag wird diskret sowie vertraulich und nur von den Mitgliedern des Elternverein-Vorstands behandelt.

WANN KANN MAN ANSUCHEN

  1. Eine mit Kosten verbundene schulische oder schulbezogene Veranstaltung oder Aktivität oder ein Bedarf an damit verbundenen speziellen Lehrmitteln muss vorliegen.
    OHNE einer finanziellen Unterstützung ist der Schülerin/dem Schüler eine Teilnahme NICHT möglich.

  2. Keine Förderwürdigkeit durch eine andere Stelle (z.B. Bildungsdirektion, BMBWF). Dies betrifft hauptsächlich Veranstaltungen unter 5 Tagen (Kennenlerntage, Projekttage etc.).
    Bei Veranstaltungen ab 5 Tagen gibt es Förderungen von der Bildungsdirektion / BMBWF.
    Link Bildungsdirektion Wien ➞ hier.
    Nur in Härtefällen kann zusätzlich zu einer staatlichen Unterstützung eine Förderung beim Elternverein Sozialfonds beantragt werden.

  3. Einzahlung des Elternverein-Mitgliedsbeitrages des laufenden Schuljahres ist Bedingung.
    Bei noch nicht einbezahltem Mitgliedsbeitrag wird dieser von der Fördersumme abgezogen.

WER KANN ANSUCHEN

  1. Erziehungsberechtigte, bei denen keine Förderwürdigkeit durch eine andere Stelle gegeben ist, können einen Antrag auf Unterstützung an den EV stellen. Falls Sie dies tun, begründen Sie bitte kurz, warum keine andere Förderung möglich ist.
    Wichtig: Der Antrag muss
    vor der Veranstaltung oder Aktivität eingereicht werden.

  2. Familien, die nachweislich eine Ermäßigung bei den Kosten für die Nachmittagsbetreuung oder für das Essen erhalten.

  3. In Härtefällen können Familien, die im laufenden Schuljahr Unterstützung der Bildungsdirektion / BMBWF erhalten (für Schulveranstaltungen, die länger als 5 Tage dauern) zusätzlich beim Elternverein Sozialfonds ansuchen.
    Im Fall einer staatlicher Förderung
    ist unser Förderbetrag abhängig von der Höhe der staatlichen Unterstützung und kann im besten Fall die Gesamtkosten der Schulveranstaltung decken.

    Info über staatliche
    Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen ➞ HIER

um welche summe kann man ansuchen

  • Die zur Verfügung gestellten Geldmittel dienen ausschließlich der individuellen Unterstützung von Schüler:innen.
    Die Höhe der individuellen Unterstützung ist mit max. € 300,- pro Förderansuchen begrenzt.
    Es kann mehrmals pro Schuljahr um Förderung angesucht werden.
    Die Unterstützung pro Schüler:in im gesamten Schuljahr ist mit € 600,- gedeckelt.

ANTRAG stellen

  • Der Antrag auf Unterstützung aus dem Sozialfonds muss VOR der Veranstaltung oder Aktivität beim Elternverein eingebracht werden.
    Nachträglich können KEINE Förderungen gewährt werden!
  •  Richtlinien für den Elternvereins-Sozialfonds zum downloaden ➞ HIER
  • Der Elternverein will keinesfalls Einsicht in die finanzielle Situation einer Familie nehmen. Eine wahrheitsgetreue Begründung Ihrer Situation reicht. Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, werden wir Sie per E-Mail kontaktieren. Danach erfolgt die Prüfung und Abstimmung im Vorstand des Elternvereins. Wir behandeln alle Anträge vertraulich.

INFO: Unterstützungsanträge können nur genehmigt werden, solange Geld im Sozialfonds des Elternvereins vorhanden ist.

3)  DIREKTE FÖRDERUNG AN DIE SCHULE

- - Anträge kommen aus der Direktion - -

Finanzierung von Anschaffungen und Aktivitäten, die sich die Schule sonst nicht leisten könnte:

z.B.

zusätzliche Ausstattungen in Schulräumen und im Hof,
digitale Lernprogramme,
Workshops,
Unterstützung von Veranstaltungen,
u.v.m.

 


Wenn Sie Ihren Mitgliedsbeitrag einzahlen möchten:
hier der Link zu unseren Bankdaten.